Neue Corona-Schutzverordnung / Testungen

Wie wir und Sie vielleicht auch aus der Presse/Fernsehen erfahren haben, gilt ab dem 23.12. eine neue, von der Landesregierung beschlossene, Corona-Schutzverordnung. Eine entsprechende aktualisierte Allgemeinverfügung „Schutzmaßnahmen in Einrichtungen“ liegt noch nicht vor.

Für das Antoniushaus gilt daher für die Weihnachtstage 2022, dass wir zum Schutz der Bewohner:innen und Mitarber:innen auf einen negativen Test für einen Besuch (entsprechend er Bestimmungen der neuen Coronaschutzverordnung) bestehen. Dazu bieten wir an Hl. Abend und am 2. Weihnachtstag Testmöglichkeiten von 13.00 – 17.00 Uhr an. Der (negative) Test von Hl. Abend ermöglicht auch einen Besuch am 1. Weihnachtstag.

Für diese Testungen brauchen Sie sich nicht auf unserer Internetseite anmelden!

Wie wir im neuen Jahr verfahren werden, können wir Ihnen leider erst in der kommenden Woche mitteilen.

Nutzen Sie gerne auch die Testmöglichkeiten in und um Lüdinghausen herum.

Wir bitten um Ihr Verständnis!