Kosten
Das Antoniushaus bietet rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche eine ganzheitliche Versorgung der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohnern an. Um dies gewährleisten zu können, werden jährlich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden Pflegesätze festgelegt
Die Pflegesätze für das Antoniushaus Seniorenheim betragen aktuell (am 01.10.2024 aktualisiert aufgrund eines neuen Investitionskostenanteils):
Im Regelfall können Sie erst ab Pflegegrad 2 einen Heimplatz im Antoniushaus beziehen.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an uns!
Die Ansprechpartner innerhalb der Einrichtung finden Sie hier.
gültig vom 01.01.2024 – 31.12.2024
Pflegeleistung | 90,61 € |
Entgeld für Unterkunft | 25,55 € |
Entgeld für Verpflegung | 19,68 € |
Investitionskostenanteil | 17,61 € |
Ausbildungsvergütung | 7,60 € |
Gesamtkosten täglich | 161,05 € |
Gesamtkosten monatlich (30,42 Tage) |
4.899,15 € |
abzgl. Leistung der Pflegekasse | 770,00 € |
monatlich zu zahlender Betrag*: | 4.129,15 € |
zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse) 224,52 €
* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe
Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
gültig vom 01.01.2024 – 31.12.2024
Pflegeleistung | 106,79 € |
Entgeld für Unterkunft | 25,55 € |
Entgeld für Verpflegung | 19,68 € |
Investitionskostenanteil | 17,61 € |
Ausbildungsvergütung | 7,60 € |
Gesamtkosten täglich | 177,23 € |
Gesamtkosten monatlich (30,42 Tage) |
5.391,34 € |
abzgl. Leistung der Pflegekasse | 1.262,00 € |
monatlich zu zahlender Betrag*: | 4.129,34 € |
zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse) 224,52 €
* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe
Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
gültig vom 01.01.2024 – 31.12.2024
Pflegeleistung | 123,65 € |
Entgeld für Unterkunft | 25,55 € |
Entgeld für Verpflegung | 19,68 € |
Investitionskostenanteil | 17,61 € |
Ausbildungsvergütung | 7,60 € |
Gesamtkosten täglich | 194,09 € |
Gesamtkosten monatlich (30,42 Tage) |
5.904,22 € |
abzgl. Leistung der Pflegekasse | 1.775,00 € |
monatlich zu zahlender Betrag*: | 4.129,22 € |
zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse) 224,52 €
* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe
Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
gültig vom 01.01.2024 – 31.12.2024
Pflegeleistung | 131,21 € |
Entgeld für Unterkunft | 25,55 € |
Entgeld für Verpflegung | 19,68 € |
Investitionskostenanteil | 17,61 € |
Ausbildungsvergütung | 7,60 € |
Gesamtkosten täglich | 201,65 € |
Gesamtkosten monatlich (30,42 Tage) |
6.134,20€ |
abzgl. Leistung der Pflegekasse | 2.005,00 € |
monatlich zu zahlender Betrag*: | 4.129,20 € |
zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse) 224,52 €
* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe
Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate
in einem Pflegeheim leben.
In einem persönlichen Gespräch vor Ort erläutern wir Ihnen gerne die Zusammensetzung der Kosten für einen Heimaufenthalt.
Hier erhalten Sie auch Informationen bezgl. Pflegewohngeld und Sozialhilfe.