Kosten

Das Antoniushaus bietet rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche eine ganzheitliche Versorgung der uns anvertrauten Bewohnerinnen und Bewohnern an. Um dies gewährleisten zu können, werden jährlich im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenden Pflegesätze festgelegt

 

Die Pflegesätze für das Antoniushaus Seniorenheim betragen aktuell (am 01.10.2024 aktualisiert aufgrund eines neuen Investitionskostenanteils):

Im Regelfall können Sie erst ab Pflegegrad 2 einen Heimplatz im Antoniushaus beziehen.

Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an uns!

Die Ansprechpartner innerhalb der Einrichtung finden Sie hier.

gültig vom 01.01.2024 – 31.12.2024

Pflegeleistung 90,61 €
Entgeld für Unterkunft 25,55 €
Entgeld für Verpflegung 19,68 €
Investitionskostenanteil 17,61 €
Ausbildungsvergütung 7,60 €
Gesamtkosten täglich 161,05 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
4.899,15 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 770,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 4.129,15 €

zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse)                                                           224,52 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2024 – 31.12.2024

Pflegeleistung 106,79 €
Entgeld für Unterkunft 25,55 €
Entgeld für Verpflegung 19,68 €
Investitionskostenanteil 17,61 €
Ausbildungsvergütung 7,60 €
Gesamtkosten täglich 177,23 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
5.391,34 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 1.262,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 4.129,34 €

zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse)                                                           224,52 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2024 – 31.12.2024

Pflegeleistung 123,65 €
Entgeld für Unterkunft 25,55 €
Entgeld für Verpflegung 19,68 €
Investitionskostenanteil 17,61 €
Ausbildungsvergütung 7,60 €
Gesamtkosten täglich 194,09 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
5.904,22 €
abzgl. Leistung der Pflegekasse 1.775,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 4.129,22 €

zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse)                                                           224,52 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

gültig vom 01.01.2024 – 31.12.2024

Pflegeleistung 131,21 €
Entgeld für Unterkunft 25,55 €
Entgeld für Verpflegung 19,68 €
Investitionskostenanteil 17,61 €
Ausbildungsvergütung 7,60 €
Gesamtkosten täglich 201,65 €
   
Gesamtkosten monatlich
(30,42 Tage)
6.134,20€
abzgl. Leistung der Pflegekasse 2.005,00 €
   
monatlich zu zahlender Betrag*: 4.129,20 €

zusätzliche Betreuung §43b (in der Regel Leistung der Pflegekasse)                                                           224,52 €

* ggfls. Kostenbeteiligung durch Pflegewohngeld oder Sozialhilfe

Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2 bis 5 erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von

  •  15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

In einem persönlichen Gespräch vor Ort erläutern wir Ihnen gerne die Zusammensetzung der Kosten für einen Heimaufenthalt.

Hier erhalten Sie auch Informationen bezgl. Pflegewohngeld und Sozialhilfe.