Neue Regelungen zu den Besuchen im Antoniushaus

Mit großen Schritten gehen wir auf Ostern zu!

In den vergangenen Wochen haben wir von Schnee und eisigen Temperaturen weit unter dem Gefrierpunkt bis hin zu ersten warmen Frühlingstagen im Februar Vieles erlebt. Gerade die warmen Sonnenstrahlen wecken in vielen Menschen den Wunsch nach dem Verlassen der Zimmer und Wohnungen, nach Spaziergängen und dem Aufenthalt in der Natur. Die Anzahl der Besuche und Spaziergänge wird daher wahrscheinlich weiter ansteigen.

Ab Donnerstag, dem 18. März, setzen wir im Antoniushaus die Allgemeinverfügung des MAGS und die aktuelle Corona-Test-und Quarantäneverordnung um. Mit diesen neuen Verordnungen wird es weitere Öffnungsmöglichkeiten des Antoniushauses geben, diese bewerten wir jedoch kritisch. Trotz steigender Infektionszahlen und der nach wie vor ungeklärten Frage, ob bereits Geimpfte das Virus übertragen können, möchte der Gesetzgeber mehr Besuchsmöglichkeiten in den Senioreneinrichtungen eröffnen. Sie sollen wissen, dass Sie uns im Antoniushaus jederzeit willkommen sind, bitten aber weiterhin darum, Ihre Besuchshäufigkeit und insbesondere die Anzahl der Besuchenden selbstkritisch zu bedenken.

Unabhängig davon gilt:

Besuche sind mehrfach täglich von bis zu 5 Personen zeitgleich aus maximal 2 Haushalten möglich. Für einen Besuch melden Sie sich bitte weiterhin über unsere Internetseite an. Die bisherigen bewährten Zeitkorridore behalten wir bei. Da nun mehrere Personen gleichzeitig kommen können, planen wir nun 8 statt der bisherigen 6 Minuten zwischen den Screening-Terminen ein. Damit mehrere Besuchstermine wahrgenommen werden können, lässt unser Buchungssystem Buchungen im Abstand von mind. 90 Minuten zu. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Besuchsdauer.

Die Frequenz der Testungen behalten wir unverändert bei.

Grundsätzlich gilt weiterhin die Abstandsregel (mind. 1,5 m). Während des gesamten Aufenthaltes im Antoniushaus müssen medizinische Masken getragen werden. Im Zimmer von Bewohner*innen, die bereits geimpft sind oder eine medizinische Maske tragen, kann die medizinische Maske abgesetzt werden.

Ausdrücklich freuen wir uns darüber, dass sich die Bewohner*innen nun wieder wohnbereichsübergreifend treffen können. Die Bewohner*innen des Antoniushauses sind eingeladen, sich im Rahmen einer Besinnungswoche auf die Kar- und Ostertage einzustimmen und von Palmsamstag bis Ostersonntag entsprechende Gottesdienste mitzufeiern.

Wenn Sie an den Kar- und Ostertagen einen Besuch im Antoniushaus planen, bieten wir Ihnen folgende Screening-/Test-Termine für Ihren Besuch an:

Karfreitag: 14.00 – 18.00 Uhr
Karsamstag: 14.00 – 18.00 Uhr
Ostersonntag: 14.00 – 18.00 Uhr
Ostermontag: 14.00 – 18.00 Uhr

Wir wünschen Ihnen bis dahin ein gutes Zugehen auf Ostern.