Besuche ab 1.3.23

Herzlich willkommen, liebe Besucherinnen und Besucher, im Antoniushaus!

Ab dem 01.03.2023 gibt der Gesetzgeber folgende „Corona-Regeln“ vor:

  1. Bewohner:innen, Mitarbeitende, Besucher:innen müssen sich nicht mehr testen.
  2. für Bewohner:innen und Mitarbeiter entfällt die Maskenpflicht
  3. BESUCHER:INNEN müssen in öffentlichen und halböffentlichen Bereichen eine Maske tragen (wir werden das nicht überprüfen, jedoch unterstützen wir diese gesetzliche Vorgabe)

Wir wünschen Ihnen eine schöne Besuchszeit im Antoniushaus, die sich hoffentlich ganz bald wieder frei von jeglichen Einschränkungen und Vorschriften gestalten lässt!