Weiterhin nur mit Test ins Antoniushaus

Weiterhin müssen alle Besuchenden einen aktuellen Test nachweisen, der weniger als 24 Stunden alt ist oder sich auf unserer Internetseite entsprechend für einen Test im Antoniushaus anmelden.

Dies gilt unabhängig von den Erleichterungen in der Corona-Schutzverordnung vom 11.01.2022 für den Freizeitbereich für Menschen, die bereits geboostert sind.