Die bundesweite Inzidenz ist auf über 300 (Stand: 15.11.21) angestiegen. Das MAGS (s.u.) hat mit einer neuen Coronaschutzverordnung und einer neuen Allgemeinverfügung (vom 11.11.21) bereits reagiert. Damit ändern sich, wie angekündigt, auch die Rahmenbedingungen für Besuche im Antoniushaus:
- Ab sofort sind Testergebnisse nur noch 24 Stunden gültig. Danach muss ein neues Testergebnis nachgewiesen werden.
- Ab dem 22. November 2021 wird der Impf- bzw. Genesenen-Status
neu bewertet:- Nur Bewohner:innen, Besucher:innen oder Mitarbeiter:innen, deren letzte erforderliche Impfdosis nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt sind von der Testpflicht (s.o.) ausgenommen.
- Auch für genesene Personen, deren zugrundeliegende positive PCR-Testung länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden Impfdosis erforderlich, damit die Testpflicht entfällt
- Hierauf werden wir im Antoniushaus mit folgenden Maßnahmen reagieren:
- Alle Impfnachweise und Nachweise einer Genesung einer Person werden neu auf die Laufzeit hin überprüft. Bitte bringen Sie hierzu bei Ihrem nächsten Besuch Ihren entsprechenden Nachweis mit.
Wir bieten allen, die von der Testpflicht ausgenommen sind weiterhin wöchentlich für Mitarbeiter:innen, Besucher:innen und zweiwöchentlich für Bewohner:innen Tests an. - Alle anderen besuchenden Personen müssen täglich getestet werden.
- Damit unter diesen Voraussetzungen weiterhin Menschen im Antoniushaus besucht werden können, werden ab dem 22.11.21 wieder täglich Testmöglichkeiten im Antoniushaus Um diese wahrzunehmen, ist wieder eine Anmeldung über unsere Internetseite erforderlich. Die Testmöglichkeiten werden täglich von 14.00 – 18.00 Uhr und Mo/Mi/Fr auch von 10.00 -12.00 Uhr eingerichtet.
- Das Screening, die Maskenpflicht und die Mindestabstände bleiben unverändert bestehen. Wir empfehlen Ihnen, die (FFP2-) Maske auch im Zimmer zu tragen.
- Bewohner:innen, bei denen ein Kontakt mit einer, mit SARS-CoV-2 infizierten Person erfolgt ist, werden bei Feststellung des Kontaktes für mind. 5 aufeinander folgende Tage täglich getestet
- Mitarbeitende und Bewohner:innen (die nicht unter die Test-Ausnahme (s. Punkt 2a/2b) fallen, jedoch geimpft sind, werden
3* /Woche getestet (dies gilt auch für nicht geimpfte Bewohner). - Mitarbeiter:innen, die weder geimpfte noch genesen sind, werden täglich getestet und müssen in der konkreten körpernahen Tätigkeit FFP2-Masken tragen.
- Ehrenamtlich Tätige werden unabhängig vom Impfstatus vor jedem Einsatz getestet.
- Wie im letzten Jahr werden wir Weihnachten 2021 noch nicht wieder mit allen Angehörigen und Bewohner:innen in den jeweiligen Wohnbereichen zusammen feiern können. Wir bitten Sie daher, wie im vergangenen Jahr, an Heilig Abend zwischen 14.30 und 16.30 Uhr von Besuchen abzusehen, damit für die Bewohner:innen in den Wohnbereichen eine Weihnachtsfeier mit der Verkündigung des Weihnachtsevangeliums, Gesang und weihnachtlichen Gedanken möglich ist.
Gerne können Sie außerhalb dieses Zeitfensters von voraussichtlich 10.00 – 18.00 Uhr an den Weihnachtstagen und von 14.30 – 17.30 Uhr an Silvester und Neujahr Ihre Angehörigen und Freunde im Antoniushaus besuchen. Konkrete Einzelheiten werden wir voraussichtlich 3 Wochen vor Weihnachten hier bekannt geben können. - die geplante Wiedereröffnung des Cafés werden wir leider auf voraussichtlich Mitte Januar 2022 verschieben müssen.
- Alle Impfnachweise und Nachweise einer Genesung einer Person werden neu auf die Laufzeit hin überprüft. Bitte bringen Sie hierzu bei Ihrem nächsten Besuch Ihren entsprechenden Nachweis mit.
Weitere Einzelheiten sind den entsprechenden Verordnungen beim MAGS oder auf unserer Internetseite zu entnehmen.
Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis bedanken wir uns!
MAGS: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW