Regelungen im Rahmen der Corona-Lockerungen im Antoniushaus ab dem 19. Mai 2021

Ab Mittwoch, dem 19. Mai setzen wir im Antoniushaus die sich aus den neuen Regelungen der Corona-Lockerungen ergebenden Änderungen bei den Besuchen um. Ab diesem Zeitpunkt gilt folgendes:

Für BewohnerInnen:

Getestet werden nur noch BewohnerInnen, die nicht vollständig geimpft sind und diejenigen BewohnerInnen, die gerne getestet werden möchten. Genesene müssen nicht getestet werden, können es jedoch, wenn sie es wünschen. BewohnerInnen mit Symptomen oder nach Kontakt mit positiv Getesteten werden grds. getestet.

Testhäufigkeit: 1-mal wöchentlich

BewohnerInnen, die beispielsweise zu Besuchen außer Haus gehen, werden nicht getestet, es sei denn es gibt einen begründeten Fall, dass es Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Positiven gegeben hat.

Für Besuchende:

Getestet werden nur noch Besuchende, die nicht vollständig geimpft sind. Für sie gilt weiterhin das bewährte Verfahren der Onlineanmeldung!

Genesene / vollständig Geimpfte werden nicht (mehr) getestet.

Im Café gibt es Listen, die den Namen und den Vornamen erfassen und zwei weitere Rubriken enthalten: vollständig geimpft genesen, gültig bis* (*  = ½ Jahr nach Erkrankungsende)

Der Impfausweis / die Bescheinigung der / des Genesenen wird einmalig vorgezeigt, es erfolgt die Dokumentation auf der Liste (es werden keine Kopien von Impfausweis oder der Bescheinigung gefertigt). Für diesen Termin muss noch einmal online gebucht werden.

Danach gilt:

Besuchende, die in eine der beiden Rubriken fallen (vollständig geimpft / genesen, gültig bis), müssen keinen Termin mehr online buchen, sie dürfen zu den regulären Öffnungszeiten der Zentrale zu Besuch kommen.

Das Screening geht grds. weiter, die Screeningbögen werden um die Rubriken vollständig geimpft und genesen erweitert.

Im gesamten Haus tragen Besuchende medizinische Masken, wir empfehlen jedoch weiterhin das Tragen der FFP-2-Masken. Nur in den Zimmern können Geimpfte oder Genesene die Masken absetzen.